Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Die Preisgestaltung richtet sich nach dem Charakter der Saison.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen zu zahlen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Inklusivpreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionsinklusivpreises.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
Ihre bei uns gespeicherten Daten dienen ausschließlich der Bearbeitung unseres Vertragsverhältnisses und bleiben geschützt aufbewahrt. Ihre Daten werden nicht weitergegeben und zu keinerlei anderen Zwecken verwendet.
Erfüllungsort des Vertrages ist Lychen.